Pflegeberatungsbesuche
nach §37.3. SGB XIBarbara Uhlemann
Telefon: 0157 86487713
E-Mail: uhlemann@pflegeteam-hoersken.de
„Gute Pflege beginnt mit guter Beratung.“
Ich biete Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung für pflegebedürftige Menschen (pflegebedürftige Erwachsene sowie auch Kindern) und Ihren Angehörigen an. Es ist mein Ziel, die häusliche Pflege solange wie möglich zu gewährleisten, dabei eine professionelle Unterstützung sicherzustellen.
Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen/Freunde/ ehrenamtlichen Helfern zu unterstützen sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3. SGB XI für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Bei Pflegegrad 2 und 3 hat dieser halbjährlich zu erfolgen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ab 1.1.2026 ebenfalls halbjährlich (hier kann dieser bei individuellem Bedarf aber auch vierteljährlich in Anspruch genommen werden). Bei Pflegegrad 1 und wenn ein pflegebedürftiger vollständig oder teilweise von einem Pflegedienst gepflegt wird (z.b. bei Kombinationsleistungen) besteht die Möglichkeit halbjährlich einen Beratungsbesuch nach §37.3. SGB XI freiwillig und kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Sie erhalten Beratung zu ihrer individuellen Pflege-und Betreuungssituation, sowie zu allen Pflegeleistungen (z.b. Pflegekurse, Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsleistungen, Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege), Kombinationsleistung, Umwandlung max. 40% ambulanter Sachleistungen, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Digitale Pflegeanwendungen, Technische Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Soziale Sicherung von Pflegepersonen, Zusätzliche Lstg. bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung uvm. im Gespräch.